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Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sollen dazu beitragen, dass sich Kinder und Jugendliche gesund entwickeln können, und zwar körperlich, geistig, seelisch, religiös und sozial.
Damit ihr wißt, in welchem Alter ihr was machen dürft, findet ihr ein pdf zum Download, in dem die wichtigsten Regeln beschrieben werden.
Wer Fragen hat, kann sich auch gerne an das Jugendservice der Stadt Feldkirch wenden:
Jugendservice Feldkirch
Schmiedgasse 5
6800 Feldkirch
T 05522/304-1280
F 05522/304-1289

